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Autokaufrecht
Burghard
+ Kollegen bearbeitet im erheblichen Umfang auch
autokaufrechtliche Mandate. In der Regel geht es dabei um
folgende Sachverhaltskonstellationen:
Der Käufer kauft
als Privatmann und damit als so genannter Verbraucher bei einem
Händler ein Fahr¬zeug und stellt dann Mängel an dem Fahrzeug,
die der Verkäufer nicht bereit ist zu beseitigen, fest. Hiermit
erklärt sich der Käufer (verständlicherweise) nicht
einverstanden und sucht dann Rat.
Bei einem solchen
Fall sollte ein Rechtsanwalt, der mit dem Autokaufrecht, einer
Sonderdisziplin des Verkehrsrechts und des Vertragsrechts,
vertraut ist, konsultiert werden. Die Ausgangsposition ist für
den Käufer eine durchaus günstige. Er kann sich nämlich auf die
Vorschriften des Verbrauchsgüter¬kaufs, die im Bürgerlichen
Gesetzbuch Niederschlag gefunden haben, berufen. In welcher
konkreten Weise dies gegenüber dem Verkäufer geschehen sollte,
müsste mit dem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Es mag dem Käufer
z. B. darum gehen, das ihm mittlerweile leid gewordene Fahrzeug
an den Verkäufer zurückzugeben Zug um Zug gegen Rückzahlung des
Kaufpreises. Insofern sind allerdings vorab Maßnahmen zu
ergreifen.
Sollte sich der
Verkäufer mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem
Käufer bereits im Verzugs¬stadium befinden, sind die beim
Rechtsanwalt anfallenden Gebühren grundsätzlich vom Verkäufer zu
übernehmen. |