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Autokaufrecht

Burghard + Kollegen bearbeitet im erheblichen Umfang auch autokaufrechtliche Mandate. In der Regel geht es dabei um folgende Sachverhaltskonstellationen:

Der Käufer kauft als Privatmann und damit als so genannter Verbraucher bei einem Händler ein Fahr¬zeug und stellt dann Mängel an dem Fahrzeug, die der Verkäufer nicht bereit ist zu beseitigen, fest. Hiermit erklärt sich der Käufer (verständlicherweise) nicht einverstanden und sucht dann Rat.

Bei einem solchen Fall sollte ein Rechtsanwalt, der mit dem Autokaufrecht, einer Sonderdisziplin des Verkehrsrechts und des Vertragsrechts, vertraut ist, konsultiert werden. Die Ausgangsposition ist für den Käufer eine durchaus günstige. Er kann sich nämlich auf die Vorschriften des Verbrauchsgüter¬kaufs, die im Bürgerlichen Gesetzbuch Niederschlag gefunden haben, berufen. In welcher konkreten Weise dies gegenüber dem Verkäufer geschehen sollte, müsste mit dem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Es mag dem Käufer z. B. darum gehen, das ihm mittlerweile leid gewordene Fahrzeug an den Verkäufer zurückzugeben Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Insofern sind allerdings vorab Maßnahmen zu ergreifen.

Sollte sich der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Käufer bereits im Verzugs¬stadium befinden, sind die beim Rechtsanwalt anfallenden Gebühren grundsätzlich vom Verkäufer zu übernehmen.

 

 

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