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Erbrecht

Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten auch in erbrechtlichen Angelegenheiten. Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und auch andererseits Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 1922 bis 2385 die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt. Um so wichtiger ist das Wissen, wie man sein Vermögen richtig vererbt. Eine von vielen Problemen stellt dabei die Errichtung von Testamenten dar. Nur jeder fünfte Deutsche errichtet überhaupt ein Testament. Von diesen Testamenten sind fast 75 % aufgrund von Formfehlern nichtig.

Oft verzichten Erben auch aus Unwissenheit auf ihnen zustehende erbrechtliche Ansprüche oder Erben geraten aufgrund einer Erbschaft in haftungsrechtliche Schwierigkeiten.

Der im Erbrecht versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung aller erbrechtlichen Probleme. Er berät und vertritt Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Das Erbrecht ist eine eigenständige Rechtsmaterie, die weit über allgemeines Recht hinausreicht und deshalb besonderes Fachwissen erfordert.

 

 

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