Erbrecht
Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten auch in
erbrechtlichen Angelegenheiten. Das Erbrecht ist das Recht,
Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte
zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und auch
andererseits Begünstigter solcher Verfügungen zu werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 1922 bis 2385
die Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod
zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die
Nachlassverbindlichkeiten haftet.
In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen
Haushalten Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund zwei
Billionen Euro vererbt. Um so wichtiger ist das Wissen, wie man
sein Vermögen richtig vererbt. Eine von vielen Problemen stellt
dabei die Errichtung von Testamenten dar. Nur jeder fünfte
Deutsche errichtet überhaupt ein Testament. Von diesen
Testamenten sind fast 75 % aufgrund von Formfehlern nichtig.
Oft verzichten Erben auch aus Unwissenheit auf ihnen zustehende
erbrechtliche Ansprüche oder Erben geraten aufgrund einer
Erbschaft in haftungsrechtliche Schwierigkeiten.
Der im Erbrecht versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner
zur Lösung aller erbrechtlichen Probleme. Er berät und vertritt
Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Das Erbrecht ist eine eigenständige Rechtsmaterie, die weit über
allgemeines Recht hinausreicht und deshalb besonderes Fachwissen
erfordert.
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