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Familienrecht

  • Ehevertrag und Eheschließung,
  • Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
  • Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren,
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
  • Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen,
  • Trennung und Scheidung,
  • Zugewinnausgleich,
  • Elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht,
  • Umgangsrecht,
  • Kindschaftsrecht,
  • Abstammung und Adoption,
  • Namensrecht,
  • Wohnungszuweisung und Wohnungswegweisung,
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder,
  • Trennungsunterhalt des Ehegatten und nachehelicher Unterhalt des Geschiedenen,
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Eltern,
  • Kindschaftsrecht,
  • Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft,
  • Kindesentführung bei Trennung/Scheidung.

Das Familienrecht ist durch dessen Komplexität und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet. Mithin ist eine Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt des Vertrauens meist unerlässlich.

Burghard + Kollegen setzen sich sowohl außergerichtlich als auch im Prozess für ihre Mandanten kompetent und effizient ein. Sie klären ihre Mandanten ausführlich über die rechtliche Lage auf und beraten sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte.

Immer mehr Ehen werden in Deutschland geschieden. Die Zahl der Ehescheidungen ist auch im Jahre 2008 erneut angestiegen. Im Jahr 2008 wurden 191.000 Ehen geschieden und damit 3 % mehr als im Vorjahr. Von 1.000 bestehenden Ehen wurden im Jahr 2008 11 geschieden. Die Scheidungsrate liegt damit insgesamt bei etwa 39 %. Auch wenn es die Betroffenen wenig tröstet: sie sind mit ihrem Schicksal nicht allein.

Eine Scheidung ist stets verbunden mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen. Diese sind wiederum dem stetigen Wandel in der Rechtsprechung unterworfen. So gilt z. B. seit dem 01.01.2008 das neue Unterhaltsrecht, welches u. a. mit einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit seitens des Geschiedenen einhergeht oder das im Rahmen einer Abänderungsklage im Unterhaltprozess bei fiktiven Einkünften eine mutwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Ferner sind zum 01.09.2009 die Reform des Güterrechts und die Reform des Verfahrens in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten.

Im Ehescheidungsverfahren ist die Vertretung wenigstens einer Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Auch in selbstständigen Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang.

Burghard + Kollegen beraten ihre Mandanten über die Voraussetzungen der Ehescheidung und die mit der Scheidung verbundenen Folgesachen. Während der Trennungsphase vor einer Scheidung stehen Burghard + Kollegen ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. So sorgen sie u. a. für die Berechnung sowie Durchsetzung des Trennungsunterhaltes. Zudem beraten sie ihre Mandanten über die Aufteilung des Hausrates im Sinne der Hausratsverordnung und sorgen für deren Durchsetzung. Im darauf folgenden Ehescheidungsverfahren stehen Burghard + Kollegen ihren Mandanten durch ihre Vertretung zur Seite.

Des Weiteren beraten Burghard + Kollegen bei einer Trennung/Scheidung der Eltern eines gemeinsamen Kindes über das Sorge-, Umgangs- sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern eine einvernehmliche Regelung über die elterliche Sorge nicht herbeigeführt werden kann, setzen sich Burghard + Kollegen für die Durchsetzung des Rechts ihrer Mandanten vor Gericht ein. Auch errechnen Burghard + Kollegen die Höhe des zustehenden Kindesunterhalts entsprechend der aktuellen Düsseldorfer Tabelle und setzen den Unterhalt notfalls vor Gericht durch.

 

 

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