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Familienrecht
- Ehevertrag
und Eheschließung,
- Scheidung
und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
-
Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren,
- Recht der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
-
Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen,
- Trennung
und Scheidung,
-
Zugewinnausgleich,
- Elterliche
Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht,
-
Umgangsrecht,
-
Kindschaftsrecht,
- Abstammung
und Adoption,
-
Namensrecht,
-
Wohnungszuweisung und Wohnungswegweisung,
-
Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder,
-
Trennungsunterhalt des Ehegatten und nachehelicher Unterhalt
des Geschiedenen,
-
Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Eltern,
-
Kindschaftsrecht,
-
Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft,
-
Kindesentführung bei Trennung/Scheidung.
Das
Familienrecht ist durch dessen Komplexität und durch die
Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet.
Mithin ist eine Beratung und Vertretung durch einen
Rechtsanwalt des Vertrauens meist unerlässlich.
Burghard +
Kollegen setzen sich sowohl außergerichtlich als auch im Prozess
für ihre Mandanten kompetent und effizient ein. Sie klären ihre
Mandanten ausführlich über die rechtliche Lage auf und beraten
sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der
geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte.
Immer mehr Ehen
werden in Deutschland geschieden. Die Zahl der Ehescheidungen
ist auch im Jahre 2008 erneut angestiegen. Im Jahr 2008 wurden
191.000 Ehen geschieden und damit 3 % mehr als im Vorjahr. Von
1.000 bestehenden Ehen wurden im Jahr 2008 11 geschieden. Die
Scheidungsrate liegt damit insgesamt bei etwa 39 %. Auch wenn es
die Betroffenen wenig tröstet: sie sind mit ihrem Schicksal
nicht allein.
Eine Scheidung
ist stets verbunden mit Fragestellungen, die in die oben
genannten Bereiche fallen. Diese sind wiederum dem stetigen
Wandel in der Rechtsprechung unterworfen. So gilt z. B. seit dem
01.01.2008 das neue Unterhaltsrecht, welches u. a. mit einer
gesteigerten Erwerbsobliegenheit seitens des Geschiedenen
einhergeht oder das im Rahmen einer Abänderungsklage im
Unterhaltprozess bei fiktiven Einkünften eine mutwillige Aufgabe
des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Ferner sind zum 01.09.2009
die Reform des Güterrechts und die Reform des Verfahrens in
Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft
getreten.
Im
Ehescheidungsverfahren ist die Vertretung wenigstens einer
Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben. Auch in
selbstständigen Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang.
Burghard +
Kollegen beraten ihre Mandanten über die Voraussetzungen der
Ehescheidung und die mit der Scheidung verbundenen Folgesachen.
Während der Trennungsphase vor einer Scheidung stehen Burghard +
Kollegen ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. So sorgen
sie u. a. für die Berechnung sowie Durchsetzung des
Trennungsunterhaltes. Zudem beraten sie ihre Mandanten über die
Aufteilung des Hausrates im Sinne der Hausratsverordnung und
sorgen für deren Durchsetzung. Im darauf folgenden
Ehescheidungsverfahren stehen Burghard + Kollegen ihren
Mandanten durch ihre Vertretung zur Seite.
Des Weiteren
beraten Burghard + Kollegen bei einer Trennung/Scheidung der
Eltern eines gemeinsamen Kindes über das Sorge-, Umgangs- sowie
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern eine einvernehmliche
Regelung über die elterliche Sorge nicht herbeigeführt werden
kann, setzen sich Burghard + Kollegen für die Durchsetzung des
Rechts ihrer Mandanten vor Gericht ein. Auch errechnen Burghard
+ Kollegen die Höhe des zustehenden Kindesunterhalts
entsprechend der aktuellen Düsseldorfer Tabelle und setzen den
Unterhalt notfalls vor Gericht durch.
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