|
Familienrecht
Frau
Rechtsanwältin Martina Kurtz, Jahrgang 1968, vertritt ihre Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten,
insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Ehevertrag
und Eheschließung,
- Scheidung
und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
-
Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren,
- Recht der
nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
-
Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen,
- Trennung
und Scheidung,
-
Zugewinnausgleich,
- Elterliche
Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht,
-
Umgangsrecht,
-
Kindschaftsrecht,
- Abstammung
und Adoption,
-
Namensrecht,
-
Wohnungszuweisung und Wohnungswegweisung,
-
Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Kinder,
-
Trennungsunterhalt des Ehegatten und nachehelicher Unterhalt
des Geschiedenen,
-
Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen der Eltern,
-
Kindschaftsrecht,
-
Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft,
-
Kindesentführung bei Trennung/Scheidung.
Das Familienrecht
ist durch dessen Komplexität und durch die Besonderheiten des
jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet. Mithin ist eine Beratung
und Vertretung durch einen Rechtsanwalt des Vertrauens meist
unerlässlich.
Frau Rechtsanwältin
Kurtz setzt sich sowohl außergerichtlich als auch im Prozess
für ihre Mandanten kompetent und effizient ein. Sie klärt ihre
Mandanten ausführlich über die rechtliche Lage auf und berät sie
anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der
geeigneten außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Schritte.
Immer mehr Ehen
werden in Deutschland geschieden. Die Zahl der Ehescheidungen in
Deutschland ist auch im Jahre 2008 erneut angestiegen. Im Jahr
2008 wurden 191.900 Ehen geschieden und damit 3 % mehr als im
Vorjahr. Von 1.000 bestehenden Ehen wurden im Jahr 2008 11
geschieden. Die Scheidungsrate liegt damit insgesamt bei etwa 39
%. Auch wenn es die Betroffenen wenig tröstet: sie sind mit
ihrem Schicksal nicht allein.
Eine Scheidung ist
stets verbunden mit Fragestellungen, die in die oben genannten
Bereiche fallen. Diese sind wiederum dem stetigen Wandel der
Rechtsprechung unterworfen. So gilt z. B. seit dem 01.01.2008
das neue Unterhaltsrecht, welches u. a. mit einer gesteigerten
Erwerbsobliegenheit seitens des Geschiedenen einhergeht oder das
im Rahmen einer Abänderungsklage im Unterhaltsprozess bei
fiktiven Einkünften eine mutwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes
berücksichtigt. Ferner sind zum 01.09.2009 die Reform des
Güterrechts und die Reform des Verfahrens in Familiensachen und
der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft getreten.
Im
Ehescheidungsverfahren ist die Vertretung wenigstens einer
Partei durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgesehen. Auch in
selbständigen Unterhaltssachen besteht Anwaltszwang.
Frau Rechtsanwältin
Kurtz berät ihre Mandanten über die Voraussetzungen der
Ehescheidung und die mit der Scheidung verbundenen Folgesachen.
Während der Trennungsphase vor einer Scheidung steht Frau
Rechtsanwältin Kurtz ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
So sorgt sie u. a. für die Berechnung sowie Durchsetzung des
Trennungsunterhaltes. Zudem berät sie ihre Mandanten über die
Aufteilung des Hausrates im Sinne der Hausratsverordnung und
sorgt für deren Durchsetzung. Im darauf folgenden
Ehescheidungsverfahren steht Frau Rechtsanwältin Kurtz ihren
Mandanten durch ihre Vertretung zur Seite.
Des Weiteren berät
Frau Rechtsanwältin Kurtz bei einer Trennung/Scheidung der
Eltern eines gemeinsamen Kindes über das Sorge-, Umgangs- sowie
Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sofern eine einvernehmliche
Regelung über die elterliche Sorge nicht herbeigeführt werden
kann, setzt sich Frau Rechtsanwältin Kurtz für die Durchsetzung
des Rechts ihrer Mandanten vor Gericht ein. Auch errechnet Frau
Rechtsanwältin Kurtz die Höhe des zustehenden Kindesunterhalts
entsprechend der aktuellen Düsseldorfer Tabelle und setzt den
Unterhalt notfalls auch vor Gericht durch.
Frau Rechtsanwältin
Kurtz arbeitet gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Burghard in der
Kanzlei Burghard Rechtsanwälte.
|