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Profil

Ralph BurghardRalph Burghard
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Spezialist für Verkehrsunfallrecht
Sach-, Personen-, Vermögensschäden

Spezialist für Verkehrsstrafrecht und
Ordnungswidrigkeitenrecht

z.B. Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung,
Tötung und Nötigung im Straßenverkehr,
Alkohol- und Drogendelikte, Fahrverbot,
Geschwindigkeitsüberschreitung, Punkte
in Flensburg

Qualität durch Fortbildung

  • Jahrgang 1967
  • Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Kiel
  • Seit 1999 zugelassener Rechtsanwalt
  • Seit 2000 in eigener Kanzlei in Neumünster
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht
    im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied im VdVKA - Verband Deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.

Die Kanzleiräume des Hauptsitzes befinden sich in Neumünster, Mühlenhof 65/Ecke Holsatenring, gegenüber der Neuapostolischen Kirche. Auf dem Kanzleigrundstück sind ausreichend Parkplätze vorhanden.

Zweigstellen der Kanzlei gibt es in Lübeck, Marlesgrube 69-71, in Eutin, Bischof-Wilhelm-Kieckbusch-Gang 12 (Berliner Platz 12), in Bad Segeberg, Hamburger Straße 29, in Plön, Lange Str. 2a und in Kiel, Wittland 2-4 (Sirius Business Park).

Termine können montags bis freitags von 07:30 bis 19:00 Uhr sowie samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden.

Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Burghard, der auf Erfahrung in mehreren tausend Verkehrsrechtsfällen zurückgreifen kann, außerhalb unserer Bürozeiten, also auch am Wochenende, zur Besprechung von Neumandaten unter folgender Telefonnummer: 04321.200 59 96.

 

Wir kämpfen für Ihr gutes Recht - Neumünster - Lübeck - Bad Segeberg - Kiel

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