Schadensersatzrecht
Burghard + Kollegen bearbeiten in größerem Umfang auch Mandate
aus dem Schadensersatzrecht. Ist einmal ein Schaden entstanden,
muss geklärt werden, wer diesen zu tragen hat. Das deutsche
Schadensersatzrecht regelt, wann einer Partei gegen eine andere
Partei ein solcher Schadensersatzanspruch zusteht.
Schadensersatzansprüche können sowohl bei der Verletzung von
Vertragspflichten entstehen als auch bei der Verletzung
gesetzlicher Pflichten. Gerade in dem breit gefächerten Bereich
des Vertragsrechts kommt es immer wieder zu Leistungsstörungen,
die Schadensersatzansprüche einer Partei auslösen. Je nach
Vertragsart sind die Schadensersatzansprüche an unterschiedliche
Voraussetzungen geknüpft, deren Durchsetzung anwaltliches
Fachwissen erfordert. So kann im Kaufrecht beispielsweise ein
Schadensersatzanspruch des Käufers dadurch entstehen, dass der
Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert und das Nachlieferungs-
bzw. Nachbesserungsverlangen des Käufers verweigert.
Wer Schadensersatz begehrt, hat grundsätzlich Haftungsgrund,
Ursächlichkeit und Verschulden des Schädigers zu beweisen. Bei
vertraglichen Schadensersatzansprüchen sieht das Gesetz jedoch
nicht selten eine echte Umkehrung der Beweislast vor. Dann muss
der Schuldner beweisen, dass ihn an dem in seinem Bereich
entstandenen Schaden des Gläubigers kein Verschulden trifft.
Um seinen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchsetzen zu
können, ist es für den Mandanten von besonderer Bedeutung, die
weitere Vorgehensweise mit einem im Schadensersatzrecht
versierten Rechtsanwalt abzustimmen.
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