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Schadensersatzrecht

Burghard + Kollegen bearbeiten in größerem Umfang auch Mandate aus dem Schadensersatzrecht. Ist einmal ein Schaden entstanden, muss geklärt werden, wer diesen zu tragen hat. Das deutsche Schadensersatzrecht regelt, wann einer Partei gegen eine andere Partei ein solcher Schadensersatzanspruch zusteht.

Schadensersatzansprüche können sowohl bei der Verletzung von Vertragspflichten entstehen als auch bei der Verletzung gesetzlicher Pflichten. Gerade in dem breit gefächerten Bereich des Vertragsrechts kommt es immer wieder zu Leistungsstörungen, die Schadensersatzansprüche einer Partei auslösen. Je nach Vertragsart sind die Schadensersatzansprüche an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, deren Durchsetzung anwaltliches Fachwissen erfordert. So kann im Kaufrecht beispielsweise ein Schadensersatzanspruch des Käufers dadurch entstehen, dass der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert und das Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsverlangen des Käufers verweigert.

Wer Schadensersatz begehrt, hat grundsätzlich Haftungsgrund, Ursächlichkeit und Verschulden des Schädigers zu beweisen. Bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen sieht das Gesetz jedoch nicht selten eine echte Umkehrung der Beweislast vor. Dann muss der Schuldner beweisen, dass ihn an dem in seinem Bereich entstandenen Schaden des Gläubigers kein Verschulden trifft.

Um seinen Schadensersatzanspruch erfolgreich durchsetzen zu können, ist es für den Mandanten von besonderer Bedeutung, die weitere Vorgehensweise mit einem im Schadensersatzrecht versierten Rechtsanwalt abzustimmen.


 

 

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