Sozialrecht
Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten zum großen Teil
auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Das Sozialrecht dient
der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des
Sozialstaatspostulats.
Das Sozialrecht beinhaltet vor allem die Bereiche
Sozialversicherung und Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung bzw.
Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht), soziale Förderung
(Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung) und Hilfen bzw.
Grundsicherung (Sozialhilfe und Grundsicherung für
Arbeitssuchende).
In der heutigen Zeit kann man schnell unverschuldet arbeitslos
werden oder Probleme mit der Rente bzw. Rentenversicherung
bekommen. Oftmals geht es auch um die Überprüfung von Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz IV“). In diesem
Zusammenhang spielen vor allem Fragen zur Höhe von
Unterkunftskosten, Berechnung bei Bedarfs- und
Haushaltsgemeinschaften sowie Berücksichtigung von Einkommen und
Vermögen eine Rolle.
Die Tätigkeit des im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalts ist
häufig eng verknüpft mit Fragen des Familien- und Erbrechts
sowie des Arbeitsrechts. Der im Sozialrecht versierte
Rechtsanwalt ist Ansprechpartner zur Lösung aller
sozialrechtlichen Probleme.
Das Sozialrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert
sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante
Herausforderung für den im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt.
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