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Sozialrecht

Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten zum großen Teil auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Das Sozialrecht dient der Erfüllung des grundgesetzlichen Auftrages zur Sicherung des Sozialstaatspostulats.

Das Sozialrecht beinhaltet vor allem die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht), soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung) und Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende).

In der heutigen Zeit kann man schnell unverschuldet arbeitslos werden oder Probleme mit der Rente bzw. Rentenversicherung bekommen. Oftmals geht es auch um die Überprüfung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts („Hartz IV“). In diesem Zusammenhang spielen vor allem Fragen zur Höhe von Unterkunftskosten, Berechnung bei Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften sowie Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen eine Rolle.

Die Tätigkeit des im Sozialrecht tätigen Rechtsanwalts ist häufig eng verknüpft mit Fragen des Familien- und Erbrechts sowie des Arbeitsrechts. Der im Sozialrecht versierte Rechtsanwalt ist Ansprechpartner zur Lösung aller sozialrechtlichen Probleme.

Das Sozialrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante Herausforderung für den im Sozialrecht versierten Rechtsanwalt.

 

 

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