Strafrecht/Strafverteidigung
Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten auch in
strafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei geht es oftmals um die
Beratung und Verteidigung in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren.
Hierzu gehört nicht nur die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem
Kernbereich des Strafgesetzbuches (StGB), sondern auch gegen
solche aus strafrechtlichen Nebengebieten, wie z. B. dem
Betäubungsmittelgesetz.
Häufig wird eine Verteidigung auch bei
straßenverkehrsrechtlichen Verstößen aufgrund von
Trunkenheitsfahrten oder fahrlässiger Körperverletzung im
Straßenverkehr anlässlich eines Verkehrsunfalls erforderlich.
Der Beschuldigte in einem Strafverfahren sollte sich so schnell
wie möglich in anwaltliche Hände begeben. Denn nur ein
Strafverteidiger erhält Akteneinsicht. Ohne Akteneinsicht ist
aber eine sinnvolle Verteidigung nicht möglich. Jedem
Beschuldigten, der eine Ladung von der Polizei zur
Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, ist somit dringend
anzuraten, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger
aufzunehmen.
Der im Strafrecht versierte Rechtsanwalt weiß, wie er den
Mandanten richtig verteidigt und kann durch den (frühen) Kontakt
mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von
Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten
Einfluss nehmen.
Das Strafrecht ist eine eigenständige Rechtsmaterie, die weit
über allgemeines Recht hinausreicht und deshalb besonderes
Fachwissen erfordert.
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