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Strafrecht/Strafverteidigung

Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten auch in strafrechtlichen Angelegenheiten. Dabei geht es oftmals um die Beratung und Verteidigung in Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. Hierzu gehört nicht nur die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Kernbereich des Strafgesetzbuches (StGB), sondern auch gegen solche aus strafrechtlichen Nebengebieten, wie z. B. dem Betäubungsmittelgesetz.

Häufig wird eine Verteidigung auch bei straßenverkehrsrechtlichen Verstößen aufgrund von Trunkenheitsfahrten oder fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr anlässlich eines Verkehrsunfalls erforderlich.

Der Beschuldigte in einem Strafverfahren sollte sich so schnell wie möglich in anwaltliche Hände begeben. Denn nur ein Strafverteidiger erhält Akteneinsicht. Ohne Akteneinsicht ist aber eine sinnvolle Verteidigung nicht möglich. Jedem Beschuldigten, der eine Ladung von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung erhalten hat, ist somit dringend anzuraten, umgehend Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen.

Der im Strafrecht versierte Rechtsanwalt weiß, wie er den Mandanten richtig verteidigt und kann durch den (frühen) Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Anfang an auf das Strafverfahren im Sinne seines Mandanten Einfluss nehmen.

Das Strafrecht ist eine eigenständige Rechtsmaterie, die weit über allgemeines Recht hinausreicht und deshalb besonderes Fachwissen erfordert.

 

 

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