|
Urheberrecht
Burghard
+ Kollegen vertreten ihre Mandanten auch in
urheberrechtlichen Angelegenheiten. Das Urheberrecht bezeichnet
das subjektive und absolute Recht auf Schutz geistigen Eigentums
in ideeller und materieller Hinsicht und ist eine eigenständige
Rechtsmaterie, die weit über allgemeines Recht hinausreicht,
deshalb besonderes Fachwissen erfordert.
Oft geht es darum,
dass der Mandant eine sog. Abmahnung aufgrund eines behaupteten
Rechtsverstoßes gegen das Urhebergesetz erhalten hat. Mit einer
solchen Abmahnung werden verschiedene Ansprüche gleichzeitig
erhoben. Der wichtigste ist der Unterlassungsanspruch, nämlich
dass der vermeintliche Verletzer eines Urheberrechts sein
Verhalten künftig unterlassen soll. Regelmäßig schließt sich
auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an.
Derzeit gibt es
eine Welle von Abmahnungen, die von verschiedenen
Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland verschickt werden.
Anlass dafür ist häufig das behauptete illegale Herunterladen
von Musik und Filmen im Internet.
Wer gegen das
Urheberrecht verstoßen hat, muss mit steigender
Wahrscheinlichkeit mit einer Abmahnung rechnen. Eine solche
Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. U. U.
empfiehlt es sich, die vorgegebene Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung zu modifizieren. Eine solche
Modifizierung gehört jedoch unbedingt in anwaltliche Hände. Denn
bei juristisch falschen Formulierungen kann die Erklärung zu
Recht abgelehnt werden, so dass der Erlass einer einstweiligen
Verfügung durch das Gericht riskiert wird.
Der im Urheberrecht
versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung aller
urheberrechtlichen Probleme und berät und vertritt insbesondere
in Abmahnfällen.
|