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Verkehrsrecht

Ralph BurghardRechtsanwalt Burghard, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
vertritt seine Mandanten überwiegend in allen Bereichen
des Verkehrsrechts, dort spezialisiert im

  • Verkehrsunfallrecht
    • Sachschaden
    • Personenschaden
    • Vermögendschaden
    • Schadenersatz
    • Schmerzensgeld
       
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
    • Bußgeld
    • Fahrverbot
    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Abstandsunterschreitung
    • Rotlichtverstoß
    • Verstöße gegen Sozialvorschriften (z.B. gegen Lenk- und Ruhezeiten)
       
  • Verkehrsstrafrecht
    • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
    • Nötigung
    • Trunkenheitsfahrt
    • Drogendelikte
    • Gefährdung des Straßenverkehrs
    • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
       

Der Straßenverkehr kann in seiner Bedeutung für das Leben der Menschen nicht überschätzt werden. In Deutschland gibt es zurzeit knapp 60 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge; jedes Jahr kommen über 3 Millionen neue Fahrzeuge hinzu.

Die Dichte des Straßenverkehrs erfordert eine Vielzahl von Regelungen im Verkehrsrecht. Diese Regelungen können aber leider nicht verhindern, dass es zu Regelverstößen, Sachschäden und schwerwiegenden Personenschäden kommt.

Wird behördlicherseits ein Verkehrsverstoß behauptet, kann dies strafrechtliche, bußgeldrechtliche und/oder verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Kommt es zum Verkehrsunfall sind Ansprüche gegenüber Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherungen und Kaskoversicherungen, die nicht immer der Freund des Geschädigten sind, zu verfolgen.

Auch das Fahrzeug selbst kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein, etwa bei Kauf, Leasing oder Reparatur.

Der im Verkehrsrecht spezialisierte und versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. Wenn der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht zurückgreifen kann, der von ihm erlittene Verkehrsunfall aber auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, kann der beauftragte Rechtsanwalt seine Gebühren gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liquidieren.

Gerade bei einem Personenschaden wird der Geschädigte in der Regel nicht in der Lage sein alle ihm zustehenden Ansprüche zu kennen bzw. zu diesen substantiiert vorzutragen und eine konkrete Berechnung vorzunehmen. Dies gilt etwa für die Schadensposition Haushaltsführungsschaden, die von gegnerischen Versicherungen öfter – bewusst oder unbewusst – zu Lasten des Geschädigten unberücksichtigt bleibt.

Vorsicht ist geboten, sofern es nach Verkehrsunfällen zur Kapitalisierung von Zukunftsschäden, etwa bezüglich der Schadensposition Verdienstausfallschaden/entgangener Gewinn, kommen soll, damit der Geschädigte nach erfolgter Abfindung durch die gegnerische Versicherung nicht benachteiligt wird. Oft ist der Abschluss von Abfindungsvergleichen, falls die Zukunftsschäden absehbar sind, sinnvoll. Vorbehalte sollte man sich einräumen lassen, um so bezüglich mancher zukünftiger finanzieller Belastungen abgesichert zu sein.

Das Verkehrsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante Herausforderung für den Verkehrsrechtsanwalt.

 

Im Jahre 2003 konnte Rechtsanwalt Burghard, der auf Erfahrung in mehreren tausend Verkehrsrechtsfällen zurückgreifen kann, für seinen im Zuge eines Verkehrsunfalls schwer verletzten Mandanten das höchste Schmerzensgeld, das bis dahin jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde, durchsetzen (inklusive kapitalisierter Rente 614.000,00 €), Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.07.2003 – 6 O 13/03 –, bestätigt in der Rechtsmittelinstanz vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.

 

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