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Verkehrsrecht
Rechtsanwalt
Burghard, Fachanwalt für Verkehrsrecht,
vertritt seine Mandanten
überwiegend in allen Bereichen
des Verkehrsrechts, dort
spezialisiert im
-
Verkehrsunfallrecht
- Sachschaden
-
Personenschaden
-
Vermögendschaden
-
Schadenersatz
-
Schmerzensgeld
-
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Bußgeld
- Fahrverbot
-
Geschwindigkeitsüberschreitung
-
Abstandsunterschreitung
-
Rotlichtverstoß
- Verstöße
gegen Sozialvorschriften (z.B. gegen Lenk- und Ruhezeiten)
-
Verkehrsstrafrecht
- Fahrlässige
Körperverletzung und Tötung
- Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
- Nötigung
-
Trunkenheitsfahrt
-
Drogendelikte
- Gefährdung
des Straßenverkehrs
-
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Fahren ohne
Fahrerlaubnis

Der Straßenverkehr
kann in seiner Bedeutung für das Leben der Menschen nicht
überschätzt werden. In Deutschland gibt es zurzeit knapp 60
Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge; jedes Jahr kommen über 3
Millionen neue Fahrzeuge hinzu.
Die Dichte des
Straßenverkehrs erfordert eine Vielzahl von Regelungen im
Verkehrsrecht. Diese Regelungen können aber leider nicht
verhindern, dass es zu Regelverstößen, Sachschäden und
schwerwiegenden Personenschäden kommt.
Wird
behördlicherseits ein Verkehrsverstoß behauptet, kann dies
strafrechtliche, bußgeldrechtliche und/oder
verkehrsverwaltungsrechtliche Konsequenzen haben. Kommt es zum
Verkehrsunfall sind Ansprüche gegenüber
Kraftfahrzeughaft-pflichtversicherungen und Kaskoversicherungen,
die nicht immer der Freund des Geschädigten sind, zu verfolgen.
Auch das Fahrzeug
selbst kann Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen sein,
etwa bei Kauf, Leasing oder Reparatur.
Der im
Verkehrsrecht spezialisierte und versierte Rechtsanwalt ist der
Ansprechpartner zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. Wenn
der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht
zurückgreifen kann, der von ihm erlittene Verkehrsunfall aber
auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, kann der beauftragte
Rechtsanwalt seine Gebühren gegenüber der gegnerischen
Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liquidieren.
Gerade bei einem
Personenschaden wird der Geschädigte in der Regel nicht in der
Lage sein alle ihm zustehenden Ansprüche zu kennen bzw. zu
diesen substantiiert vorzutragen und eine konkrete Berechnung
vorzunehmen. Dies gilt etwa für die Schadensposition
Haushaltsführungsschaden, die von gegnerischen Versicherungen
öfter – bewusst oder unbewusst – zu Lasten des Geschädigten
unberücksichtigt bleibt.
Vorsicht ist
geboten, sofern es nach Verkehrsunfällen zur Kapitalisierung von Zukunftsschäden, etwa bezüglich der Schadensposition
Verdienstausfallschaden/entgangener Gewinn, kommen soll, damit
der Geschädigte nach erfolgter Abfindung durch die gegnerische
Versicherung nicht benachteiligt wird. Oft ist der Abschluss von
Abfindungsvergleichen, falls die Zukunftsschäden absehbar sind,
sinnvoll. Vorbehalte sollte man sich einräumen lassen, um so
bezüglich mancher zukünftiger finanzieller Belastungen
abgesichert zu sein.
Das Verkehrsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig
verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine
interessante Herausforderung für den Verkehrsrechtsanwalt.
Im Jahre 2003
konnte Rechtsanwalt Burghard, der auf Erfahrung in mehreren
tausend Verkehrsrechtsfällen zurückgreifen kann, für seinen im Zuge eines
Verkehrsunfalls schwer verletzten Mandanten das höchste
Schmerzensgeld, das bis dahin jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde,
durchsetzen (inklusive kapitalisierter Rente 614.000,00 €),
Urteil des Landgerichts Kiel vom 11.07.2003 – 6 O 13/03 –,
bestätigt in der Rechtsmittelinstanz vom
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht. |