Versicherungsrecht
Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten zum großen Teil
auch in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Das
Versicherungsrecht hat sich im Laufe der Zeit zu einer
eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt, die weit über
allgemeines Recht hinausreicht und Fachwissen erfordert.
Bei Versicherungen geht es um die Absicherung finanzieller
Risiken. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10
Versicherungsverträge abgeschlossen. Vor allem handelt es sich
dabei um Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, private
Krankenversicherungen, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen,
Reise- und Haftpflichtversicherungen sowie private
Unfallversicherungen.
Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der
Entschädigung durch die Versicherung häufig existenzielle
Bedeutung. Leider kommt es in vielen Versicherungsfällen zu
Verzögerungen oder Weigerungen der Versicherungen in Bezug auf
die zu leistenden Entschädigungen. Oft geht es dabei um die
Fragen, welche Einwendungen der Versicherer aus einer Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Prämienzahlungsverzug und
aus der Verletzung von Obliegenheiten vor und bei bzw. nach
Eintritt des Versicherungsfalls hat und wie sich der
Versicherungsnehmer verteidigen kann.
Der im Versicherungsrecht versierte Rechtsanwalt ist der
Ansprechpartner zur Lösung aller versicherungsrechtlichen
Probleme.
Das Versicherungsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig
verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine
interessante Herausforderung für den im Versicherungsrecht
versierten Rechtsanwalt.
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