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Versicherungsrecht

Burghard + Kollegen vertreten ihre Mandanten zum großen Teil auch in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Das Versicherungsrecht hat sich im Laufe der Zeit zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt, die weit über allgemeines Recht hinausreicht und Fachwissen erfordert.

Bei Versicherungen geht es um die Absicherung finanzieller Risiken. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Vor allem handelt es sich dabei um Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen, Kasko- und Rechtsschutzversicherungen, Reise- und Haftpflichtversicherungen sowie private Unfallversicherungen.

Nach einem Versicherungsfall hat die zeitnahe Zahlung der Entschädigung durch die Versicherung häufig existenzielle Bedeutung. Leider kommt es in vielen Versicherungsfällen zu Verzögerungen oder Weigerungen der Versicherungen in Bezug auf die zu leistenden Entschädigungen. Oft geht es dabei um die Fragen, welche Einwendungen der Versicherer aus einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Prämienzahlungsverzug und aus der Verletzung von Obliegenheiten vor und bei bzw. nach Eintritt des Versicherungsfalls hat und wie sich der Versicherungsnehmer verteidigen kann.

Der im Versicherungsrecht versierte Rechtsanwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung aller versicherungsrechtlichen Probleme.

Das Versicherungsrecht der modernen Zeit ist komplex. Ständig verändert sich die Rechtsprechung bzw. kommt neue hinzu. Eine interessante Herausforderung für den im Versicherungsrecht versierten Rechtsanwalt.

 

 

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