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Vertragsrecht
Burghard
+ Kollegen bearbeiten zum großen Teil auch vertragsrechtliche
Mandate. Oft geht es um kaufrechtliche und
werkvertragsrechtliche Ansprüche, die durchzusetzen sind bzw.
sind vermeintliche Ansprüche abzuwehren.
Sollte der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung des
Rechtsanwalts bereits im Verzug sein, muss der den Rechtsanwalt
aufsuchende Gläubiger die Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich
nicht tragen. Der Schuldner hat den Gläubiger/Mandanten
bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren freizustellen.
Bevor wir kostenintensiv auf den Forderungseinzug gerichtete
Maßnahmen einleiten, ziehen wir Informationen bezüglich der
wirtschaftlichen Situation des Schuldners ein und richten unsere
Vorgehensweise nach Rücksprache mit dem Mandanten hiernach aus.
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