Im Jahr 2024 fällt ganz besonders auf, wie eklatant gegnerische Versicherungen Reparaturkosten unter Berufung auf bemerkenswerte Prüfberichte zu reduzieren gedenken. Es sollte deshalb schon unmittelbar nach einem Unfall eine professionelle Rechtsanwaltskanzlei, die auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, eingeschaltet werden, um unnötigen Schaden zu vermeiden. Die Rechtsanwaltsgebühren rechnet die Kanzlei gegenüber der gegnerischen Versicherung ab!
Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:
Rettungsgasse auch auf einer autobahnähnlichen innerörtlichen Straße?
11 Abs. 2 StVO sieht vor, dass auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gegebenenfalls eine Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet werden muss. Das Amtsgericht Augsburg hatte diese Verpflichtung auch für eine Bundesstraße im Stadtgebiet Augsburg bejaht. Es hat den Betroffenen zu einer Geldbuße von 240,00 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Das Bayerische Oberlandesgericht hat die Verurteilung am 26.09.2023 aufgehoben und deutlich gemacht, dass die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht für den innerstädtischen Verkehr auf einer Bundesstraße gelte, so übrigens auch das Landgericht Hamburg mit einer Entscheidung am 18.02.2022.
Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:
Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, so die herrschende Rechtsprechung.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen einen E-Scooter fahren. Eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings besteht für den Halter eines E-Scooters die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Der E-Scooter muss mit einer gültigen Versicherungsplakette ausgestattet sein.
Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:
Nutzt der Fahrer eines LKW verbotswidrig den Seitenstreifen der Autobahn, um schneller zu fahren als der gestörte Verkehr auf den Fahrstreifen, und kollidiert er dabei mit einem PKW, der von einem Autobahnparkplatz auf den Beschleunigungsstreifen der Parkplatzausfahrt fährt, tritt die Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter dem groben Verschulden des LKW-Fahrers zurück. Der Eigentümer des LKW hat somit keine Schadensersatzansprüche, sehr wohl aber der Eigentümer des PKW, und zwar auf 100%-Basis.
Entsprechend hat entschieden das Landgericht Fulda am 27.10.2023 (3 O 56/23).
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Wird ein durch eine Panne liegengebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen. Somit ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die hinter dem rollenden, verursachendem Fahrzeug steht, eintrittspflichtig und muss den entstandenen Schaden auf 100%-Basis ausgleichen.
So entschied es das AG Bremen (04.11.2022, 3 C 184/20, Abruf-Nr. 232972).
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Lässt der Fahrer des beim zweispurigen Linksabbiegen links fahrenden Fahrzeugs das Heck mit Absicht driftend ausbrechen, tritt bei der dadurch verursachten Kollision mit dem rechts daneben abbiegenden Fahrzeug dessen Betriebsgefahr vollständig zurück, sodass der Poser keine Ansprüche hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der andere Fahrzeugeigentümer auf 100%-Basis gegenüber der Versicherung, die hinter dem vom Poser gelenkten Fahrzeug steht, Ansprüche liquidieren kann (vgl. AG Ulm vom 22.06.2023, 6 C 1429/22).
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Der Führer eines Kraftfahrzeugs begeht keine Ordnungswidrigkeit, wenn er während der Fahrt ein Smartphone, mit dem er gerade ein Gespräch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung des Fahrzeugs führt, ausschließlich zu dem Zweck aufnimmt, um es – etwa zum Schutz vor Beschädigungen – umzulagern, so eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Viele versuchen mittlerweile, sich vor Blitzern mit einer sogenannten Blitzer-App zu schützen. Deren Verwendung ist jedoch gemäß § 23 c Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung mit einem Bußgeld bewehrt. Vorsicht: § 23 c StVO verbietet nicht nur die Nutzung eines Geräts, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Verboten ist auch das Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann.
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Gemäß § 315 d StGB hat ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen strafrechtliche Relevanz. Hierzu zählen nicht Demonstrationen individuellen Fahrkönnens, es sei denn, es geht auch hier um die Erzielung von Bestzeiten, Höchstgeschwindigkeiten oder von höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten.
Im hier maßgeblichen Fall hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf mit der Entscheidung vom 29.11.2022 zugunsten des Angeschuldigten entschieden, indem es das Hauptverfahren nicht eröffnet hat.
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Geschwindigkeitsmessung mittels Stoppuhr
Das OLG Oldenburg hat zur Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug mittels Stoppuhr Stellung bezogen.
Dieses “Messverfahren“ wird als grundsätzlich unzulässig erachtet, wenn die Weg- und Zeitmessung von nur einem Beamten aus einem nachfahrenden Fahrzeug erfolgt und der Sicherheitsabzug von der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer Messstrecke von 500 m nicht mindestens 10 % beträgt. Für die Zuverlässigkeit der Weg-Zeit-Messung ist es zudem von Relevanz, dass am Beginn und am Ende der Messung eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messstrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen steht.