Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht

Lässt der Fahrer des beim zweispurigen Linksabbiegen links fahrenden Fahrzeugs das Heck mit Absicht driftend ausbrechen, tritt bei der dadurch verursachten Kollision mit dem rechts daneben abbiegenden Fahrzeug dessen Betriebsgefahr vollständig zurück, sodass der Poser keine Ansprüche hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der andere Fahrzeugeigentümer auf 100%-Basis gegenüber der Versicherung, die hinter dem vom Poser gelenkten Fahrzeug steht, Ansprüche liquidieren kann (vgl. AG Ulm vom 22.06.2023, 6 C 1429/22).


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