Autokaufrecht

Ihre Kanzlei für Autokaufrecht

Die Verkehrsrechtskanzlei Burghard bearbeitet in erheblichem Umfang Mandate im Fachgebiet Autokaufrecht. Dabei geht es oft um Mängel am gekauften Fahrzeug.

Themen im Autokaufrecht, z.B.

  • Insbesondere Ansprüche des Käufers eines Fahrzeuges gegenüber dem Verkäufer bei vorliegenden Mängeln

In der Regel geht es dabei um folgende Sachverhaltskonstellationen:

Der Käufer kauft als Privatmann und damit als sogenannter Verbraucher bei einem Händler ein Fahrzeug. An diesem stellt er Mängel fest, die der Verkäufer nicht bereit ist zu beseitigen. Hiermit erklärt sich der Käufer (verständlicherweise) nicht einverstanden und sucht Rat.

Rechtsanwalt für Autokaufrecht konsultieren

Bei einem solchen Sachverhalt sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, der mit dem Autokaufrecht, einer Sonderdisziplin des Verkehrsrechts und des Vertragsrechts, vertraut ist. Die Ausgangsposition ist für den Käufer durchaus günstig. Er kann sich nämlich auf die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs berufen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch Niederschlag gefunden haben. In welcher konkreten Weise dies gegenüber dem Verkäufer geschehen sollte, müsste mit dem Rechtsanwalt abgestimmt werden. Es mag dem Käufer z.B. darum gehen, das ihm mittlerweile leid gewordene Fahrzeug an den Verkäufer zurückzugeben und zwar Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises. Insofern sind allerdings vorab Maßnahmen zu ergreifen.

Bei Verzug zahlt der Verkäufer die Gebühren des Rechtsanwalts

Sollte sich der Verkäufer mit der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Käufer bereits im Verzugsstadium befinden, sind die beim Rechtsanwalt anfallenden Gebühren grundsätzlich vom Verkäufer zu übernehmen.

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