Anwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für das Verkehrsrecht

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „Verkehrsrecht“ gleichbedeutend mit dem Begriff des Straßenverkehrsrechts verwendet. Das Verkehrsrecht erstreckt sich aber darüber hinaus auch auf das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen (Binnenschifffahrt) und das Seeschifffahrtsrecht.

Das Verkehrsrecht ist für fast jeden Bürger von großer Bedeutung, ist man doch tagtäglich als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer u. a.) mit diesem konfrontiert: Der Straßenverkehr im Sinne des Verkehrsrechts erstreckt sich auf alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Verkehrsteilnehmern (z. B. Fußgängerzone, Radweg u. Ä.) zur Benutzung offenstehen. Der Verkehr selbst spiegelt die Mobilität der Menschen wider, die sich aus der räumlichen Trennung von Wohnen, Arbeiten und anderen Aktivitäten ergibt. Die Verkehrsteilnehmer bedienen sich dabei der verschiedenen Verkehrsmittel und Verkehrswege, um ihr Ziel zu erreichen.

Anwalt für Verkehrsrecht

Gemäß der Fachanwaltsordnung (FAO) gehören zum Verkehrsrecht folgende Rechtsbereiche

  • Verkehrszivilrecht

Das Verkehrszivilrecht besteht aus den Bereichen Verkehrshaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht und Verkehrsvertragsrecht. Das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsunfallrecht behandeln die Fragen der Haftung für Schäden, insbesondere Unfallschäden. Zum Verkehrsvertragsrecht gehören alle Vorschriften rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.

  • Verkehrsstrafrecht

Zum Verkehrsstrafrecht zählt z. B. das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Ordnungswidrigkeitenrecht z. B. Bußgelder wegen Falschparkens.

  • Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht

Das Fahrerlaubnisrecht beschäftigt sich z. B. mit Erteilung der Fahrerlaubnis, Verlust der Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), dem Zulassungsrecht, vor allem mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen.

Das Straßenverkehrsrecht ist ein typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft usw.) zuständig. Teilweise werden aber auch Privatpersonen oder private Träger mit hoheitlichen Aufgaben betraut, man spricht dann von sog. „Beliehenen“ (z. B. der TÜV).

Das Verkehrsrecht regelt die Teilnahme am Straßenverkehr mit Gesetzen, die das korrekte Fahrverhalten sowie Sanktionen bei einem Fehlverhalten vorschreiben. Das Straßenverkehrsrecht ist demnach im Alltag von großer Bedeutung, denn ohne die Kenntnis seiner Regelungen wird eine Teilnahme am Straßenverkehr zum Risiko.

Vertrauen Sie deshalb auf die kompetente Vertretung durch die Verkehrsrechtskanzlei Burghard. Insbesondere im Verkehrsrecht können mögliche Ansprüche erst mit einer konsequenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen zur Seite.

Im Verkehrsrecht sind als Teil des allgemeinen Zivilrechts derart viele Änderungen und Modifikationen durch die Rechtsprechung eingeführt worden, dass ein ständig im Verkehrsrecht tätiger Anwalt für die umfassende Beratung absolut erforderlich ist.

Was ist ein Verkehrsanwalt?

Ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Sie in vielerlei Hinsicht unterstützen. Droht etwa ein Fahrverbot oder Sie sind aus beruflichen Gründen zwingend auf den Führerschein angewiesen? Möchten Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen? Wird Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen?

In diesen und vielen weiteren Fällen kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Er berät Sie nicht nur, sondern kann Sie auch kompetent vor Gericht vertreten.

Anwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrechtskanzlei Burghard für Verkehrsrecht

Der im Verkehrsrecht spezialisierte und versierte Anwalt ist der Ansprechpartner zur Lösung verkehrsrechtlicher Probleme. Wenn der Geschädigte auf eine Rechtsschutzversicherung nicht zurückgreifen kann, der von ihm erlittene Verkehrsunfall aber auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, kann der beauftragte Rechtsanwalt seine Gebühren gegenüber der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liquidieren.

Gerade bei einem Personenschaden wird der Geschädigte in der Regel nicht in der Lage sein alle ihm zustehenden Ansprüche zu kennen bzw. zu diesen substantiiert vorzutragen und eine konkrete Berechnung vorzunehmen. Dies gilt etwa für die Schadensposition Haushaltsführungsschaden, die von gegnerischen Versicherungen öfter – bewusst oder unbewusst – zu Lasten des Geschädigten unberücksichtigt bleibt.

Vorsicht ist geboten, sofern es nach Verkehrsunfällen zur Kapitalisierung von

Zukunftsschäden, etwa bezüglich der Schadensposition Verdienstausfallschaden/entgangener Gewinn, kommen soll, damit der Geschädigte nach erfolgter Abfindung durch die gegnerische Versicherung nicht benachteiligt wird. Oft ist der Abschluss von Abfindungsvergleichen sinnvoll, falls die Zukunftsschäden absehbar sind. Vorbehalte sollte man sich einräumen lassen, um so bezüglich mancher zukünftiger finanzieller Belastung abgesichert zu sein.

Nutzen Sie den Fachanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster

Beratung in Neumünster durch den Experten ist wichtig. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ralph Burghard bietet Ihnen eine unverbindliche Erstberatung mit erster Einschätzung der Rechtsaussichten. Sie erhalten Ihren Termin nach telefonischer Vereinbarung oder per Mail. Kontaktieren Sie uns und stellen Sie Ihre Auseinandersetzung im Verkehrsrecht auf eine solide Grundlage.

Die Anwaltskanzlei Verkehrsrechtskanzlei Burghard vertritt Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts:

Verkehrsunfallrecht

  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld

Verkehrsstrafrecht

  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Nötigung
  • Trunkenheitsfahrt
  • Drogendelikte
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

  • Bußgeld
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Verstöße gegen Sozialvorschriften (z.B. gegen Lenk- und Ruhezeiten)

Haben Sie Fragen zu einem oben genannten Punkt oder sind sich unsicher? Kontaktieren Sie Verkehrsrechtskanzlei Burghard und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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