Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Verkehrsrecht / Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess möglich

Der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2018 klargestellt, dass eine Videoaufzeichnung eines Unfallbeteiligten zum Unfallgeschehen zwar unzulässig sei, weil sie gegen § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes verstoße. Es liege keine Einwilligung der Betroffenen vor. Dennoch sei die Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar (BGH, VI. ZR 233/17).


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