Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr

Das OLG Jena hat am 18.03.2019 eine interessante Entscheidung getroffen unter Hinweis darauf, dass allein ein Überholen bei sichtbarem Gegenverkehr noch kein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 StVO, der das Überholen regelt, sei. Ein falsches Überholen liege nur dann vor, wenn das Überholen unter Berücksichtigung des Gegenverkehrs für einen durchschnittlichen Fahrer nicht gefahr- und behinderungslos möglich sei. Für den Angeklagten hatte diese Ansicht des Oberlandesgerichts Jena erhebliche Auswirkungen. Angeklagt war er nämlich wegen Straßenverkehrsgefährdung gem. 315 c Abs. 1 Nr. 2b StGB und dementsprechend verurteilt worden. Diese Verurteilung hat das OLG Jena aufgehoben.


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