Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht

Geschwindigkeitsmessung mittels Stoppuhr

Das OLG Oldenburg hat zur Zulässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung aus einem nachfahrenden Fahrzeug mittels Stoppuhr Stellung bezogen.
Dieses “Messverfahren“ wird als grundsätzlich unzulässig erachtet, wenn die Weg- und Zeitmessung von nur einem Beamten aus einem nachfahrenden Fahrzeug erfolgt und der Sicherheitsabzug von der ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeit bei einer Messstrecke von 500 m nicht mindestens 10 % beträgt. Für die Zuverlässigkeit der Weg-Zeit-Messung ist es zudem von Relevanz, dass am Beginn und am Ende der Messung eindeutiger Sichtkontakt der Polizeibeamten zum überwachten Fahrzeug und den die Messstrecke festlegenden Autobahnkilometrierungen steht.


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