Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Mobiltelefone während der Fahrt

Das OLG Oldenburg hat sich mit seinem Beschluss vom 15.07.2018 selbst korrigiert und nun festgestellt, dass das bloße in-der-Hand-Halten eines Mobiltelefons während einer Kfz-Fahrt keinen ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verstoß darstelle. Das OLG Oldenburg geht jetzt davon aus, wie die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. z. B. OLG Hamm VA19, 122), dass ein ordnungswidrigkeitenrechtlicher Verstoß eine Nutzung des Mobiltelefons erfordere.


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