Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Radfahrer und parkende PKW
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln vom 02.08.2022 (Az: 5 O 372/20) müssen Radfahrer nur ca. 50 cm Abstand von parkenden Autos einhalten, wenn sie an ihnen vorbeifahren. Kommt es hingegen zu einem Unfall, weil der Autofahrer die Tür weit öffnet und der Radfahrer dagegen fährt, ist allein der PKW-Fahrer schuld.