Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht: Haushaltsführungsschaden
Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass pro Stunde Ausfall im Haushalt wegen eines Verkehrsunfallereignisses zumindest der Mindestlohn, derzeit 12,82 €, zu zahlen sei (so der BGH am 16.07.2025, VI ZR 243/23).