Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht
Der Fahrer eines nicht vorfahrtsberechtigten Einsatzfahrzeugs, der Sondersignale nutzt, muss sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineintasten. Liegt die Kollisionsgeschwindigkeit des Einsatzfahrzeuges zumindest bei 25 km/h, ist es ausgeschlossen, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs dem (in diesem Fall bevorrechtigten) Querverkehr genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat. So entschied es das Landgericht Köln am 05.12.2024 mit der Konsequenz, dass das beklagte Land auf 100%-Basis zu Gunsten des Vorfahrtsberechtigten in die Regulierung einsteigen musste.