Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:

Nutzt der Fahrer eines LKW verbotswidrig den Seitenstreifen der Autobahn, um schneller zu fahren als der gestörte Verkehr auf den Fahrstreifen, und kollidiert er dabei mit einem PKW, der von einem Autobahnparkplatz auf den Beschleunigungsstreifen der Parkplatzausfahrt fährt, tritt die Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter dem groben Verschulden des LKW-Fahrers zurück. Der Eigentümer des LKW hat somit keine Schadensersatzansprüche, sehr wohl aber der Eigentümer des PKW, und zwar auf 100%-Basis.

Entsprechend hat entschieden das Landgericht Fulda am 27.10.2023 (3 O 56/23).


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