Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:

Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes, so die herrschende Rechtsprechung.

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen einen E-Scooter fahren. Eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich. Allerdings besteht für den Halter eines E-Scooters die Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Der E-Scooter muss mit einer gültigen Versicherungsplakette ausgestattet sein.


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