Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht:

Rettungsgasse auch auf einer autobahnähnlichen innerörtlichen Straße?

11 Abs. 2 StVO sieht vor, dass auf einer Autobahn oder Außerortsstraße gegebenenfalls eine Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet werden muss. Das Amtsgericht Augsburg hatte diese Verpflichtung auch für eine Bundesstraße im Stadtgebiet Augsburg bejaht. Es hat den Betroffenen zu einer Geldbuße von 240,00 € verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Das Bayerische Oberlandesgericht hat die Verurteilung am 26.09.2023 aufgehoben und deutlich gemacht, dass die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht für den innerstädtischen Verkehr auf einer Bundesstraße gelte, so übrigens auch das Landgericht Hamburg mit einer Entscheidung am 18.02.2022.


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