Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht

Wird ein durch eine Panne liegengebliebenes Fahrzeug mit Muskelkraft geschoben und kommt es dabei zu einem Schaden, weil es auf abschüssiger Fläche außer Kontrolle gerät, ist das der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zuzurechnen. Somit ist die Kfz-Haftpflichtversicherung, die hinter dem rollenden, verursachendem Fahrzeug steht, eintrittspflichtig und muss den entstandenen Schaden auf 100%-Basis ausgleichen.

So entschied es das AG Bremen (04.11.2022, 3 C 184/20, Abruf-Nr. 232972).


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