Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Der Rotlichtverstoß ist in der Praxis von hoher Bedeutung. Sehr oft wird bei Feststellung eines Rotlichtverstoßes ein Fahrverbot verhängt. Gerichte machen allerdings hin und wieder Fehler, sofern sie schriftliche Urteile verfassen. Eine Verurteilung wegen eines Rotlichtverstoßes erfordert grundsätzlich Feststellungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und der vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie die Angabe, wie weit der Betroffene mit seinem Fahrzeug von der Ampel noch entfernt war, als diese von grün auf gelb schaltete. Nur bei Kenntnis dieser Umstände lässt sich unterscheiden, ob der Betroffene bei zulässiger Geschwindigkeit und mittlerer Bremsverzögerung in der Lage gewesen wäre, dem von dem Gelblicht ausgehenden Haltegebot zu folgen. Das ist unerlässliche Voraussetzung für den Vorwurf, das Rotlicht schuldhaft missachtet zu haben (so das Oberlandesgericht Jena mit einem Urteil, abgedruckt in VRS 136,60).


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