Rechtsanwalt Burghard informiert zum Verkehrsrecht

Gemäß § 315 d StGB hat ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen strafrechtliche Relevanz. Hierzu zählen nicht Demonstrationen individuellen Fahrkönnens, es sei denn, es geht auch hier um die Erzielung von Bestzeiten, Höchstgeschwindigkeiten oder von höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten.

Im hier maßgeblichen Fall hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf mit der Entscheidung vom 29.11.2022 zugunsten des Angeschuldigten entschieden, indem es das Hauptverfahren nicht eröffnet hat.


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