Rechtsanwalt Burghard berichtet zum Verkehrsrecht

Vom Abgasskandal Betroffene dürfen Fahrzeuge zurückgeben

Erste Kläger bekommen Recht und dürfen auf eine Rückabwicklung der Kaufverträge hoffen. S hat beispielsweise das Landgericht Hildesheim mit Urteil vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16 entschieden, dass die auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtete Klage hinsichtlich der Hauptforderung aus § 826 BGB i. V. m. § 31 BGB begründet ist.

Das Landgericht urteilte: „Die Beklagte hat dem Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt.“

Durch die Handlung der Beklagten hat der Kläger einen Vermögensschaden erlitten, der darin besteht, dass er in Unkenntnis der nicht gesetzeskonformen Motorsteuerungssoftware den streitgegenständlichen PKW erworben und damit einen ihm wirtschaftlich nachteiligen Vertrag abgeschlossen hat.

Sollten auch Sie ein mangelhaftes Fahrzeug erworben haben und vom Abgasskandal betroffen sein, beraten wir Sie gern über Ihre möglichen Ansprüche.

 


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