Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck und Umgebung

Die Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Lübeck und Umgebung heißt Sie herzlich willkommen. Hier erhalten Sie vom Fachanwalt umfassende Beratung und anwaltliche Unterstützung in den unterschiedlichsten Situationen. Durch die Komplexität des Verkehrsrechts ist ein darauf spezialisierter Anwalt aus Lübeck die erste Wahl im Ernstfall.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck

Kompetenz und langjährige Expertise als Basis für erfolgreiche Unterstützung

Die zum Teil komplexen Zusammenhänge im Verkehrsrecht sowie die stetigen Änderungen in der Rechtsprechung erfordern im Schadensfall die Unterstützung durch einen darauf spezialisierten Anwalt aus Lübeck, insbesondere in den Bereichen des Verkehrsunfallrechts, Verkehrsstrafrechts und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts.

Denn die Vertretung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aus Lübeck wirkt sich in verschiedensten Situationen positiv auf das Ergebnis aus. Dieses kann ein deutlich reduziertes Strafmaß für einen Tatbestand nach dem Verkehrsstrafrecht sein, oder Sie erhalten als geschädigte Person Entschädigungen in der Ihnen zustehenden Höhe oder gar mehr. Immerhin kennt der Anwalt aus Lübeck alle Feinheiten des Gesetzes und die damit verbundenen Möglichkeiten bis ins kleinste Detail.

Schwerpunktthemen als Anwalt für Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst drei große Bereiche. Darunter fallen das

  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Verkehrsunfallrecht

Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht aus und schon passiert ein Unfall während Ihrer Fahrt durch Lübeck. Nur allzu oft sind schwere Sach- und Personenschäden die Folge. Ob Sie nun die geschädigte Person sind oder der Unfallverursacher: Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck unterstützt Sie bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und sorgt für die faire Entschädigung aller verursachten Schäden.

Verkehrsstrafrecht

Ein Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden in Lübeck hat für den Verursacher oft dramatische Folgen, die bis zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung reichen. In dieser Situation sollte Sie ein erfahrener Anwalt aus Lübeck vertreten, der sich mit dem Verkehrsrecht intensiv auseinandersetzt und entsprechend langjährige Erfahrung mitbringt. Dies gilt jedoch genauso für alle anderen Delikte, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen. Dazu zählt das Thema Fahrerflucht genauso, wie die Nötigung oder Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Immerhin geht es in jeder Situation um Ihre Zukunft.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Ob ein hohes Bußgeld, ein verhängtes Fahrverbot, das „Überfahren“ einer roten Ampel oder eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit: In vielen Fällen ist es sinnvoll, gegen den auferlegten Bescheid Einspruch zu erheben. Mit anwaltlicher Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein geringeres Strafausmaß signifikant. Ein erfahrener Anwalt der Kanzlei in Lübeck informiert Sie zuverlässig im ersten Beratungsgespräch, wie hoch er die Chancen einschätzt und ob sich ein Einspruch lohnt.

Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck

Anwalt für Verkehrsrecht aus Lübeck rechtzeitig konsultieren

Passiert ein Unfall mit Sach- und Personenschaden in Lübeck, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle damit verbundenen Kosten übernehmen. Dazu zählt der Ausgleich aller am Fahrzeug entstandenen Schäden, einschließlich der damit verbundenen Kosten, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Mietwagens oder der Erstellung eines Sachverständigengutachtens stehen. Dies gilt ebenfalls bei Personenschäden. Auch hier haftet die gegnerische Haftpflichtversicherung und übernimmt alle für die Wiederherstellung der Gesundheit anfallenden Kosten. Ergänzend haben Sie als Unfallopfer Anspruch auf Schmerzensgeld.

Allerdings besteht zwischen Ihnen und der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine freundschaftliche, sondern eine geschäftliche Beziehung. Daher wird der Versicherer auf jeden Fall versuchen, Ihre Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu reduzieren. Kontaktieren Sie einen Anwalt aus Lübeck, um alle Ihre Rechte und Ansprüche zuverlässig durchzusetzen.

Konsultieren Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht in Lübeck unbedingt so zeitnah wie möglich. Denn als Experte kennt er all Ihre Rechte und verhilft Ihnen in vollem Umfang zu Ihrem Recht. Dies gilt auch für Ereignisse im Rahmen des Verkehrsstrafrechts oder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Denn nur allzu oft versäumen beschuldigte Personen wichtige Fristen und verschenken dadurch immer wieder wertvolle Chancen.

Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten

Beanspruchen Sie als geschädigte Person eine anwaltliche Vertretung durch einen Experten für Verkehrsrecht in Lübeck, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten, vorausgesetzt, der Unfallgegner ist zu 100 Prozent am Unfallhergang schuld. Alternativ übernimmt die eigene Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren in Lübeck.

Allerdings ist es bei Personenschäden immer empfehlenswert, unabhängig vom Anteil der Schuld am Unfallhergang, einen Anwalt aus Lübeck für Verkehrsrecht aufzusuchen. Denn nur so stellen Sie die Wahrung aller Ihrer Rechte sicher.

Nur ein Anwalt für Verkehrsrecht kennt alle Ihre Rechte

Ein wichtiges Argument, das in jeder Situation für die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall in Lübeck spricht, sind neben den gesundheitlichen Spätfolgen die finanziellen Auswirkungen eines Unfalls. Diese umfassen einen zum Zeitpunkt des Unfalls nicht absehbaren Verdienst- oder Gewinnausfall oder andere mit dem Unfall zusammenhängende Aufwendungen. Ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt kennt jede dieser Situationen und kennt die detaillierte Vorgehensweise für die verschiedensten Berechnungen von Schadenersatzansprüchen.

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Falle eines Unfalles oder einer Ordnungswidrigkeit und kontaktieren Sie die Kanzlei in Lübeck. Der im Verkehrsrecht erfahrene Anwalt berät Sie ausführlich über Ihre Rechte.

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