Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster

Verkehrsrechtskanzlei Burghard – Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster

Ein Blick in die Statistik zeigt es. Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland werden im Laufe Ihres Lebens zumindest einmal – unabhängig davon, ob als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger – mit dem Verkehrsrecht konfrontiert. Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen und gesetzliche Vorschriften, die mit dem Verkehr und damit also mit der Veränderung des Ortes von Personen sowie Gütern zusammenhängen. Geregelt wird das Verkehrsrecht in Deutschland in Form einer Vielzahl an Einzelgesetzen und Vorschriften. Für Laien wirkt dies sehr verworren. Ohne einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kommt es hier schnell zu Problemen.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster

Ein Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht muss ein breit gefächertes Know-how besitzen.

Am häufigsten kommen die Menschen in Deutschland mit dem Verkehrsrecht dabei durch einen Unfall im Straßenverkehr in Berührung. Gerade Karambolagen mit dem eigenen PKW – sei es in Form eines Auffahrunfalls, eines Parkunfalls oder zum Beispiel eines Wildunfalls – zählen hierbei zu den typischen Vorkommnissen, mit denen sich ein Rechtsanwalt befasst. Sie können allerdings auch jeder Zeit als Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer in einem Unfall im Straßenverkehr involviert werden. Die Konsequenzen aus einer Unfallbeteiligung sind oftmals äußerst weitreichend.

Wenn Sie in einem solchen Fall keinen Rechtsanwalt, der Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und -betreuung bietet, an Ihrer Seite haben, wird aus einem kleinen Unfall öfter unerwartet ein finanzielles Fiasko. Eine auf das Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei wie die Verkehrsrechtskanzlei Burghard aus Neumünster ist hier quasi Gold wert. Insbesondere dann, wenn Personen bei einem Unfall zu Schaden gekommen sind, können Sie weder als Geschädigter noch als Unfallverursacher Ihre Rechte ebenso genau wie ein Rechtsanwalt kennen. Schließlich kommt es auch darauf an, Ansprüche oder zu Schuldzurückweisungen der Gegenseite substantiiert vorzutragen.

Die in Neumünster ansässige Verkehrsrechtskanzlei Burghard ist für Sie Ihre kompetente Anlaufstelle in Sachen Verkehrsrecht. Rechtsanwalt Ralph Burghard weist neben seinem fundierten Fachwissen eine langjährige Expertise von weit über 10.000 Verkehrsrechtsfälle auf. Im Jahr 2003 konnte der Rechtsanwalt dabei das bis dato höchste Schmerzensgeld für einen bei einem Verkehrsunfall verletzten Mandaten vor Gericht durchsetzen. Insgesamt 614.000 Euro inklusive kapitalisierter Rente wurden damals gemäß Urteil des Landgerichts Kiel als Schmerzensgeld ausgeurteilt (Az.: 6 O 13/03 vom 11.07.2003). Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht bestätigte das Urteil im Rahmen der Rechtsmittelinstanz.

Dies sind die Schwerpunktgebiete von Rechtsanwalt Burghard aus Neumünster im Verkehrsrecht

Die Kernkompetenz bzw. die Schwerpunkte von Rechtsanwalt Burghard liegen im Verkehrsunfallrecht, im Verkehrsstrafrecht sowie im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Im Einzelnen umfassen diese Sparten des Verkehrsrechts gleich mehrere Rechtsmaterien.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Neumünster

– Verkehrsunfallrecht

Rechtsanwalt Burghard aus Neumünster befasst sich hier mit den Bereichen Sachschaden, Personenschaden, Vermögensschaden, Schadensersatz sowie Schmerzensgeld. Um die eigenen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und gegebenenfalls auch vor Gericht durchzusetzen, ist ein kompetenter Rechtsbeistand dieser Art unerlässlich. Es besteht für Sie allerdings keine gesetzliche Pflicht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sehr wohl allerdings etwa beim Landgericht oder Oberlandesgericht, wo Anwaltszwang herrscht.

– Verkehrsstrafrecht

Das zum Verkehrsrecht zählende Verkehrsstrafrecht hat die Aufgabe, im Straßenverkehr die Sicherheit zu gewährleisten. Im Rahmen des Verkehrsstrafrechts werden Verkehrsdelikte als Verkehrsstraftaten gewertet. Dabei handelt es sich um schwerwiegende Verstöße. Leichtere Vergehen werden demgegenüber als Ordnungswidrigkeiten beurteilt. Ihr Rechtsanwalt aus Neumünster vertritt Sie dabei sowohl bei Nötigungen, Trunkenheitsfahrten und Drogendelikten als auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bei Unfallflucht.

Zudem befasst sich der auf das Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt aus Neumünster mit fahrlässiger Körperverletzung und Tötungen sowie mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

– Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Es gibt insgesamt 53 Paragrafen in der Straßenverkehrs-Ordnung (kurz: StVO). Diese regeln den öffentlichen Straßenverkehr und sorgen somit für die entsprechende Sicherheit. Die Polizei und in einigen Fällen auch das Ordnungsamt kontrollieren regelmäßig, ob diese Regeln von den Verkehrsteilnehmern auch eingehalten werden. Dabei geht es vornehmlich zum Beispiel um Geschwindigkeitskontrollen, um das Einhalten von Parkverboten sowie auch um den Sicherheitsabstand beim Fahren. Verstoßen Sie hierbei gegen die StVO, begehen Sie in der Regel eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Ihr in Bezug auf das Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt aus Neumünster berät Sie dabei vorzugsweise in den Belangen Fahrverbot, Bußgeld, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung sowie bei Verstößen gegen die gesetzlich vorgegebenen Sozialvorschriften, wie zum Beispiel bei nicht eingehaltenen Lenk- und Ruhezeiten. Sie profitieren diesbezüglich von dem Fachwissen und der Expertise des Anwalts für das Verkehrsrecht aus Neumünster.

Rechtsanwalt Ralph Burghard kämpft für Ihr Recht.

Rechtsanwalt Burghard und seine Kollegen sind in Neumünster regelmäßig zu den Geschäftszeiten zu erreichen. Falls Neumünster nicht in Ihrer Nähe liegt, weichen Sie alternativ auf einen anderen Standort aus. Neben Neumünster betreiben die Rechtsanwälte insgesamt zehn weitere Standorte in Norddeutschland. Sie können Rechtsanwalt Burghard natürlich auch ganz einfach online erreichen.

Eine Online-Beratung durch Rechtsanwalt Burghard oder einen seiner Kollegen stellt gerade für Berufstätige oder nicht mobile Ratsuchende eine gute Möglichkeit der Kontaktaufnahme dar. Bei einer Vielzahl der Fälle reichen telefonische Besprechungstermine und/ oder ein Austausch per E-Mail aus, um ein Mandat in professioneller und effektiver Form zu betreiben.

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